Checkliste: EU-DSGVO

25.10.2017

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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Anwendung ab dem 25. Mai 2018 wird eine weitgehende Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts bewirken. Sie hat zum Ziel, die Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten abzusichern. Für Unternehmen hat die Vorschrift eine Anpassung der Geschäftsprozesse zur Folge.

Dieses Ziel der neuen Verordnung soll durch umfangreiche Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden, insbesondere Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht.

Die CINTELLIC Consulting Group hat eine Checkliste zur DSGVO erstellt, mit der Sie sich einen Überblick zum Thema verschaffen können. Anhand der Liste können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen bereit für die DSGVO ist – oder aber welche Maßnahmen Sie gegebenenfalls noch ergreifen müssen, um den neuen Vorschriften gerecht zu werden. Eine gewissenhafte Prüfung lohnt sich, denn bei Verstößen gegen die EU-Verordnung drohen Strafen von bis zu 20 Mio. € bzw. 4% des weltweiten Unternehmensumsatzes.

 

Inhaltsübersicht

  1. Erstellung einer Planung / Projekt-Setup
  2. Erstellung einer Risikoanalyse & Folgeabschätzung
  3. Aufbau & Verzahnung eines formellen Datenschutz-Managementsystems
  4. Erstellung von Dokumentationen & Vereinbarungen
  5. Bestellung eines unternehmensinternen Datenschutzbeauftragten
  6. Technische Umsetzung der Datenschutzregeln
  7. Planung & Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  8. Prüfung konkreter Löschungsmaßnahmen
  9. Etablierung von Prozessen & Maßnahmen zur fristgerechten Wahrung der Rechte Betroffener
  10. Erstellung von Nachweisen
  11. Fazit/Schlusswort

Wenn Sie einen Großteil der Punkte abhaken können, haben Sie bereits einen großen Schritt in Richtung DSGVO getan. Falls nicht, haben Sie anhand der Checkliste einen Anhaltspunkt, in welchen Aspekten und Themen Sie noch nachschärfen sollten, um dem Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai entspannt entgegenblicken zu können.

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